§ 3 BUrlG, Dauer des Urlaubs
Paragraph 3 Bundesurlaubsgesetz

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.


(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

BUrlG Ausfertigungsda - Berliner Gesetze

http://www.gesetze.berlin.de/jportal/portal/page/homerl.psml/screen/FcJWPDFScre...
juris-Abkürzung: BUrlG. Ausfertigungsda- tum: 08.01.1963. Textnachweis ab: 01.11.1974. Dokumenttyp: Gesetz. Quelle: Fundstelle: BGBl I 1963, 2. FNA: FNA 800-4, Bundesgesetzblatt Teil. III. Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer. Bundesurlaubsgesetz. Zum 1

Europarechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG bei ...

http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(fwxjyyzbmzmcuio4ht4wmpe3))/Content/Pdf/Y-30...
16.03.2012 - 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG. § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz. § 7 Abs. 3 Satz 2 und 3 BUrlG. Leitsatz: 1. Der MTV Einzelhandel in Bayern vom 05.08.2008 enthält anders als der Ergänzungstarifvertrag vom 06.07.2011 kein eigenständiges Urlaubsregime. U

Urlaubsansprüche im Ausbildungsverhältnis

https://www.kh-bsgf.de/uploads/tx_wwcoredownloads/Urlaubsansprueche_im_Ausbildu...
das Ende der Ausbildung nach dem 30.06. liegt. In diesen Fällen erfolgt keine Zwölftelung des Urlaubs (§ 19 JArbSchG, §§ 3, 5 Abs. 1 a, c BurlG). Ein tarifvertraglicher Urlaubsanspruch darf zu keiner Zeit schlechter als der gesetzliche Urlaubsan- spruch

Bundesurlaubsgesetz - BUrlG - Veranstaltungstechniker.de

http://www.veranstaltungstechniker.de/Gesetze/Gesetze/Bundesurlaubsgesetz.pdf
Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsaus- bildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen. Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen s

BUNDESARBEITSGERICHT Lösungshinweise

https://www.bundesarbeitsgericht.de/mootcourt/loesungshinweise-2018.pdf
31.12.2017 - Abs. 3 BUrlG übertragen wurde (siehe dazu unten), müss- te auch ein entsprechender Klageantrag möglich sein. Keiner näheren Erörterung bedarf die Frage, ob es sich um gesetzli- chen Mindesturlaub nach dem BUrlG oder um vertraglich vereinbart


Webseiten zum Paragraphen

BUrlG - Bundesurlaubsgesetz

https://www.rechtsrat.ws/gesetze/burlg/01.htm
06.04.2009 - Gesetze im Volltext mit ausführlichen Übersichten und Anmerkungen: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Rechtsanwalt Maier, 73728 ... BUrlG § 3 Absatz 1 ... Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten 3 Monaten des folgenden Kalenderjahres

§ 3 BUrlG - Dauer des Urlaubs - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/burlg/3/
3 BUrlG - § 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Urlaub Mindesturlaub Wartezeit Teilurlaub Übertragung ...

http://www.info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html
Der Urlaubsanspruch ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus dem Tarifvertrag. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen jährlichen Mindesturlaub, der im Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)

Urlaubsrecht: 7 rechtliche Irrtümer rund um Urlaub | impulse

https://www.impulse.de/recht-steuern/urlaubsrecht/2096544.html
03.08.2017 - ... fast fünf Wochen. Jein. Zwar ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in Paragraf 3 von mindestens 24 Werktagen Urlaub die Rede. Diese Bestimmung geht aber von einer Sechs-Tage-Woche aus. Übertragen auf die weit verbreitete Fünf-Tage-Woche hei

Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3 Dauer des Urlaubs / 13 Unabdingbarkeit ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/arnoldtillmanns-burlg-3-d...
Rz. 36 Der gesetzliche Mindesturlaub gem. § 3 Abs. 1 BUrlG kann nicht durch tarifliche Regelungen verkürzt werden, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG. Der Anspruch ist unabdingbar und tariffest. Soweit ein Tarifvertrag bestimmt, dass sich die Dauer des Erholungsur


  • Verortung im BUrlG

    BUrlGInhalt: Inhalt › § 3

  • Zitatangaben (BUrlG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1963, 2
    Ausfertigung: 1963-01-08
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 G v. 20.4.2013 I 868

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BUrlG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 3 BUrlG
    § 3 Abs. 1 BUrlG oder § 3 Abs. I BUrlG
    § 3 Abs. 2 BUrlG oder § 3 Abs. II BUrlG

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