§ 7 BUrlG, Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
Paragraph 7 Bundesurlaubsgesetz

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.


(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.


(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.


(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Bundesurlaubsgesetz: BUrlG - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Neumann-Bundesurlaubsgesetz-BUrlG-97...
Nr. 13 zu § 7 BUrlG, die sämtlich auf die Entstehung des Urlaubsanspruches als dem. Zeitpunkt, von dem an er verlangt werden kann, abstellen). Der Begriff der Fälligkeit für die Herbeiführung des Zeitpunktes, an dem der Arbeit- nehmer seinen Urlaub tatsä

Urlaubsanspruch nach TV-L und BUrlG.xlsx - TU Ilmenau

https://www.tu-ilmenau.de/fileadmin/public/personalrat/Urlaubsanspruch_nach_TV-...
26. 29. 30 anteiliger Urlaub anteiliger Urlaub anteiliger Urlaub nach. TV. -L nach. BUrlG anteiliger. Urlaub des. Beschäftig- ten nach. TV. -L nach. BUrlG anteiliger. Urlaub des. Beschäftig- ten nach. TV. -L nach. BUrlG anteiliger. Urlaub des. Beschäftig

Grundsätzliche Regelungen zum Thema Urlaub - Feldkamp & Partner ...

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Gem. § 7. Abs. 2 BUrlG ist der Urlaub zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Grün- de eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. In der betrieblichen Praxis ist es heutzutage

BUNDESARBEITSGERICHT Lösungshinweise

https://www.bundesarbeitsgericht.de/mootcourt/loesungshinweise-2018.pdf
gewährung vgl. BAG 7. August 2012 – 9 AZR 760/10 – BAGE 143, 1). 1. Ein etwaiger Urlaubsanspruch aus 2017 ist nicht am 31. Dezember. 2017 untergegangen. Zwar ist der Urlaubsanspruch grundsätzlich auf das Ur- laubsjahr befristet (vgl. nur ErfK/Gallner 18.

zum Urlaubsrecht - IHK Chemnitz

https://www.chemnitz.ihk24.de/blob/cihk24/recht_und_steuern/downloads/1907628/d...
Festlegung (Gewährung) des Urlaubs erfolgt dann durch die Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Dem Arbeitgeber steht kein billiges Ermessen bzgl. der. Urlaubsgewährung zu. Nach § 7 BUrlG hat er die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu be


Webseiten zum Paragraphen

Urlaubsrecht: 7 rechtliche Irrtümer rund um Urlaub | impulse

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03.08.2017 - Rund ums Urlaubsrecht kursieren viele Irrtümer. Ob gesetzlicher Mindesturlaub, Probezeit oder lange Krankheiten: Wir klären auf, was Arbeitgeber beachten müssen. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage pro Jahr, das sind fast fünf Woch

BUrlG - Bundesurlaubsgesetz

https://www.rechtsrat.ws/gesetze/burlg/01.htm
06.04.2009 - Gesetze im Volltext mit ausführlichen Übersichten und Anmerkungen: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Rechtsanwalt Maier, 73728 Esslingen, freut sich auf Ihren Besuch.

Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/arnoldtillmanns-burlg-7-z...
1 Allgemeines Rz. 1 In § 7 BUrlG sind für das Urlaubsrecht wesentliche Vorschriften zusammengefasst. Die Vorschrift regelt 3 zentrale Punkte, die die Erfüllung der bestehenden Urlaubsansprüche betreffen: Festlegung des Urlaubszeitpunkts unter Berücksicht

Bundesurlaubsgesetz - gesetzlicher Urlaubsanspruch - Arbeitsrecht.org

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Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – gesetzlicher Urlaubsanspruch ... 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs ... ausdrücklich von der Gleichstellung ausgenommen ist, gelten die vorstehenden Bestimmungen mit Ausnahme der §§ 4 bis 6, 7 Abs. 3 und

Urlaubsabgeltung bei langjähriger Krankheit | Chance Praxis

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26.11.2012 - Gemäß Paragraf 7 Absatz 3 Satz 1 BUrlG muss der Urlaub grundsätzlich im laufenden Jahr gewährt und genommen werden. Ausnahmsweise ist gemäß Paragraf 7 Absatz 3 Satz 2 BUrlG eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr statthaft,


  • Verortung im BUrlG

    BUrlGInhalt: Inhalt › § 7

  • Zitatangaben (BUrlG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 1963, 2
    Ausfertigung: 1963-01-08
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 G v. 20.4.2013 I 868

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BUrlG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 7 BUrlG
    § 7 Abs. 1 BUrlG oder § 7 Abs. I BUrlG
    § 7 Abs. 2 BUrlG oder § 7 Abs. II BUrlG
    § 7 Abs. 3 BUrlG oder § 7 Abs. III BUrlG
    § 7 Abs. 4 BUrlG oder § 7 Abs. IV BUrlG

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