Natürlich kann nicht jeder Arbeitnehmer immer zu seinen Wunschzeiten Urlaub bekommen, da es noch die sogenannten betrieblichen Belange gibt. So muss ein Urlaub beispielsweise nicht gewährt werden, wenn der Betriebsablauf dabei stark beeinträchtigt wird. Auch dies ist in §7, Absatz 1 des Bundesurlaubsgesetzes klar geregelt.
